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Firmenkooperationen - JV
Für die Erschließung von Märkten in Mittel- und Osteuropa gehören Unternehmenskooperationen inzwischen zu einem strategischen Element. Als Unternehmenskooperation wird die formalisierte und langfristige Zusammenarbeit zwischen rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen bezeichnet. Die Kooperationen können auf eine kurze oder langfristige Bindung bezogen, sowie nur für ein bestimmtes Projekt eingegangen sein (z. B. vertragliche Kooperation, Lizenzvereinbarung, Franchising-Vertrag). Sie kann aber auch eine intensive gegenseitige Unternehmensverflechtung zum Ziel haben und auf die Gründung eines internationalen Gemeinschaftsunternehmens (Joint Venture) gerichtet sein.
Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen)
Unter einem Joint Venture wird ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Partnern zum Betrieb eines gemeinsamen Unternehmens verstanden, wobei der Umfang der Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der beteiligten Partner in engem Zusammenhang mit der Höhe ihrer Beteiligung an dem Unternehmen steht. Die Hauptmerkmale eines Joint Ventures sind:
  • Entstehung einer separaten Einheit mit eigener Rechtsperson zwischen zwei oder mehreren Partnerunternehmen
  • Gemeinsames, in das Gemeinschaftsunternehmen eingebrachtes Eigentum, wobei die wechselseitige Beteiligung neben der Geldeinlage aus Sacheinlagen oder immateriellen Vermögensgegenständen (z. B. Know-how) bestehen kann
  • Gemeinsame Gewinn- und Verlustbeteiligung
Die Gründung eines Joint Ventures kommt oft in Betracht, wenn ein Auslandsmarkt zwar über ein hinreichend großes Marktpotential und gute Gewinnchancen verfügt, eine 100%ige Kapitalbeteiligung (z. B. durch Gründung einer Tochtergesellschaft) jedoch aufgrund der ausländischen Gesetzgebung, administrativer Restriktionen oder aus anderen Gründen nicht realisierbar ist. Zum Tätigkeitsbereich eines Joint Ventures zählen sowohl Produktion und Vertrieb als auch Forschung und Entwicklung.

Beispiel:

Ein deutsches und ein ausländisches Unternehmen gründen ein gemeinsames Unternehmen. Der deutsche Partner liefert das notwendige Kapital, Know-how und Spezialisten. Rohstoffe, Arbeitskräfte und Produktionsstätten werden entsprechend von dem ausländischen Partner zur Verfügung gestellt. Der Vertrieb der im gemeinsamen Unternehmen gefertigten Produkte erfolgt häufig nicht nur im betreffenden Auslandsmarkt, sondern auch in anderen Märkten. Vorteile von Joint Ventures:
  • Partizipation an den Marktkenntnissen und dem Know-how des einheimischen Partners
  • Risikoreduzierung durch partielle Kapitalbeteiligung
  • Größere politische Akzeptanz seitens der Gastgeberregierungen
Hinzuweisen ist aber insbesondere auf die Gefahr des eigenmächtigen Nutzens von vom Partner eingebrachtem Know-how.

Die Bildung einer Unternehmenskooperation durchläuft in der Regel folgende Phasen:
  1. Strategischer Handlungsbedarf
  2. Wahl der Kooperationsform (Liefervertrag, Kooperationsvertrag, Kapitalverflechtung)
  3. Auswahl und Prüfung der Kooperationspartner
  4. Verhandlungsphase
  5. Aufbauphase
  6. Betriebsphase
  7. Rekonfigurationsphase
Da ein Joint Venture nicht unter der alleinigen Kontrolle eines Partners steht, ist die Auswahl eines geeigneten Partners und das effiziente Zusammenwirken der Kooperationspartner von hoher Bedeutung.